Wer regelmäßig im Internet bestellt oder die Diskussion um die Bestell-Buttons in den Medien verfolgt hat, dem sind die geänderten Buttons vielleicht schon aufgefallen, oder auch nicht. Seit dem 01. August 2012 ist die sogenannte Button-Lösung für alle kostenpflichtigen Vorgänge im Internet Pflicht. Darunter fallen nicht nur Onlineshops, sondern z.B. auch Finanzdienstleister, kostenpflichtige Mitgliedschaften in Netzwerken oder Portalen, aber auch alle Offline in Anspruch genommenen Dienstleistungen die online bestellt werden. Die positiven Auswirkungen der Button-Lösung für Verbraucher bleiben umstritten und sind bisher nicht nachgewiesen. Neue Verunsicherungen in der Einführungsphase sind nicht ausgeschlossen.
Doch was bringt diese neue Regelung den Verbrauchern wirklich? Die Gesetzesänderung wurde in Folge der stetig steigenden Zahl dubioser Abo-Fallen eingeführt. Von der Neuregelung sind alle Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr betroffen, die mit Verbrauchern geschlossen werden. Das führt leider nicht in jedem Fall zu einer verbesserten Transparenz. So wird sich der ein oder andere sicher wundern, dass beim Onlinebanking bei der Abgabe einer Überweisung der Bestätigungsbutton jetzt bei verschiedenen Banken mit „kostenpflichtig beauftragen“ bezeichnet wird, auch wenn der Vorgang kostenlos ist.
In „klassischen“ Onlineshops setzten sich überwiegend die neuen Formulierungen „Kaufen“ oder „Jetzt kaufen“ durch und ersetzen die Formulierungen wie „Bestellen“ oder „Bestellung absenden“. Vielen Internetkäufern sind die geänderten Beschriftungen jedoch bisher gar nicht aufgefallen. Vor allem wiederkehrende Kunden kennen die Anordnung im Warenkorb der Shops bereits und klicken intuitiv auf den Button ohne den Text bewusst wahrzunehmen.
Der finanzielle Aufwand für die über 150.000 Onlineshops und aller übrigen betroffenen Dienstleister in Deutschland dürfte im zweistelligen Millionenbereich liegen. Ganz abgesehen von eventuellen Umsatzeinbußen durch verunsicherte Internetnutzer wie es verschiedene Experten in der Übergangsphase voraussagen. Selbst renommierte Onlineshops wie Zalando, H&M, Jako-O und Apple haben es laut Internetworld.de nicht geschafft die Button-Lösung rechtzeitig umzusetzen.
Entzieht die neue gesetzliche Regelung Abo-Fallen, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, die Geschäftsgrundlage? Rein rechtlich gesehen trifft das auf jeden Fall zu. Die neue Transparenz beim Vertragsabschluss verhindert, in den meisten Fällen den Abschluss überteuerter oder unerwünschter Aboverträge. Es sollte jedoch beachtet werden, dass bereits in der Vergangenheit die Gerichte in den meisten Fällen den Verbrauchern recht gegeben haben und die Anbieter von Abo-Fallen kaum versucht haben die zweifelhaften Forderungen auf dem Rechtsweg einzuklagen. Opfer dieser Anbieter wurden deshalb zumeist Verbraucher, denen die Rechtslage nicht bekannt war oder die sich von den Drohungen der beteiligten Inkasso-Büros und Rechtsanwälten einschüchtern ließen. Unklar ist bisher, ob sich die Betreiber von Abo-Fallen von der neuen Gesetzeslage beeindrucken lassen. Jahrelang haben Sie bewiesen, dass Sie in rechtlichen Grauzonen mit dubiosen Methoden und einer gezielten Täuschung auf Kosten argloser Internetnutzer Geld verdienen zu versuchen. Zu befürchten ist daher, dass die Branche einfach weiter machen und sich hinter noch komplizierter aufgebauten Firmennetzen im Ausland verstecken wird. Das wichtigste Mittel die Verbraucher zu schützen ist eine gezielte Aufklärungskampagne. Die Aufklärung der Internetnutzer ist aus unserer Sicht bisher noch nicht optimal.
Fazit: Ein tatsächlicher Vorteil ist für den Verbraucher aktuell nur bedingt festzustellen. Ob aufgrund der Gesetzesinitiative Abo-Fallen tatsächlich der Vergangenheit angehören werden, darf zumindest bezweifelt werden. Informierte Verbraucher können sich zukünftig jedoch deutlich leichter gegen dubiose Anbieter zur Wehr setzen die bewusst die Aufklärungspflichten zu verschleiern versuchen.
Wie ist Ihre Meinung zur Button-Lösung? Sind Sie schon einmal in eine Abo-Falle getappt? Glauben Sie, dass die neue gesetzliche Regelung das Aus für die Abo-Fallen im Internet bedeutet? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!
Mehr Hintergründe zur Button-Lösung finden Sie in folgenden lesenswerten Beiträgen:
- Beispiele und Checkliste zur Button-Lösung für Shopbetreiber
- Button „Zahlungspflichtig bestellen“ wird Pflicht
- Button-Lösung: Informationen zur neuen Gesetzesänderung des BGB
- Fünf Fragen und Antworten zur Button-Lösung
UPDATE 21.10.2012: Am 17. Oktober hat Stern TV über die neuen Tricks der Abofallen-Betrüger berichtet. Dabei wird gezielt eine Gesetzeslücke in der „Button-Lösung“ ausgenutzt. Die neue Gesetzesregelung findet keine Anwendung, sofern das Angebot nicht an Verbraucher, sondern Geschäftskunden gerichtet ist. Die Angebote werden zwar rein formal an Geschäftskunden gerichtet, die Inhalte allerdings auch für Privatkunden attraktiv präsentiert. Bei der Registrierung sind die Felder für Firmendaten zudem optional. Ein Beispiel der neuen Masche ist das Angebot der Seite grosshandel-angebote.de. Abzocknews.de warnte bereits am 06. März 2012 vor dieser Abofalle. Die Anbieter dubioser Abofallen haben allem Anschein nach bereits im Vorfeld der Button-Lösung vorgesorgt und ihre fragwürdigen Geschäftsideen der Rechtslage angepasst.
Ein Gedanke zu “Was bringt die Button-Lösung den Internet-Käufern?”
Eine gute Gesetzesänderung! Dennoch werden diese Abofallennutzer aus dem Frankfurter Kreisel immer auf neue Ideen kommen und ahnungslose Menschen über den Tisch zu ziehen… Das Internet eignet sich dafür zu sehr für etwas