Wie zahlen Sie sicher im Internet? Zum Thema Zahlungsarten beim Onlineshopping gibt es bereits eine…
Online einkaufen ist bequem, spart Zeit, bietet eine unbegrenzte Auswahl an Produkten und die besten Preise sind meistens auch online zu finden. Online-Shopper leben aber auch mit einem Risiko, dass den Meisten wahrscheinlich nicht bekannt sein dürfte. Die eigene Bonität bei Auskunfteien wie der Schufa kann bei regelmäßigen Einkäufen im Internet deutlich leiden. In der Regel werden Sie das erst merken, wenn ein Händler Sie nicht mehr beliefern will, oder ein Handyvertrag abgelehnt wird. Schufa und Online Shopping, was ist zu beachten?
Teil 1: Schlechteres Schufa-Scoring durch Onlineshopping?
Teil 2: Kauf auf Rechnung – Das sollten Sie wissen
Onlinehändler fragen Ihr Scoring bei Schufa und Co. an um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen. Mit Schufa-Anfragen müssen Sie daher vor allem dann rechnen, wenn Sie nicht per Vorkasse zahlen und womöglich noch Neukunde sind. Aber auch Bestandskunden und beliebte Zahlungsarten wie die Bank-Lastschrift oder Zahlungen über den Zahlungsdienstleister PayPal führen regelmäßig zu Anfragen bei der Schufa. Einige Unternehmen schießen dabei deutlich übers Ziel hinaus und stellen Anfragen bei der Schufa bei Kleinstbeträgen von unter 10 Euro Bestellwert.
Auch wenn Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift online die beliebtesten Zahlungsmethoden der Deutschen sind. Sie sollten lieber darauf verzichten. In beiden Fällen können für den Händler Zahlungsausfälle bei Nichtzahlung oder einer Rücklastschrift entstehen und deshalb werden auch bei diesen Zahlungsarten regelmäßig Schufa-Anfragen gestellt. Keine Schufa-Anfragen werden dagegen bei Zahlung mit einer Kreditkarte gestellt. Hier übernimmt das Kreditkartenunternehmen das Kreditausfallrisiko. Der Händler erhält in jedem Fall sein Geld, sofern er seine Leistung vertragsgemäß erbracht hat. Ein Grund für eine Schufa-Anfrage ist deshalb nicht gegeben.
Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen bei denen Sie bestellen wollen. Finden Sie dort eine Schufa-Klausel sollten Sie auf Bestellungen mit den Zahlungsarten Lastschrift, auf Rechnung und Ratenzahlung verzichten. Vorkasse sollten Sie im übrigen nur dann als Zahlungsart akzeptieren, wenn der Händler seriös ist. Aber wie die Vergangenheit gezeigt hat, auch renomierte Firmen wie Quelle, Neckermann oder Schlecker können insolvent werden. In diesem Fall droht Ihnen bei Zahlung per Vorkasse der Verlust Ihres Geldes ohne Lieferung der Ware.
Bei Zahlung mit PayPal sollten Sie ebenfalls nicht per Lastschrift vom Konto zahlen. Denn auch PayPal stellt ab und zu Bonitätsanfragen bei der Schufa. Die umfangreichen Bedingungen von PayPal zu Bonitätsabfragen können Sie hier nachlesen. Zahlen Sie über den Zahlungsdienstleider PayPal daher wenn möglich mit einer Kreditkarte. Hier sollte es keine Schufa-Anfragen geben.
Das Problem ist in erster Linie nicht die Anfrage des Händlers, sondern dass was die Schufa daraus macht. Die Schufa kennt nicht die Höhe Ihrer Onlinebestellung. Die Schufa kann somit nur die Anzahl der Anfragen für die Berechnung des Scorings nutzen, nicht aber den Warenwert der insgesamt bestellten Waren oder in Anspruch genommener Dienstleistungen. Gleichzeitig kennt die Schufa natürlich auch nicht die Höhe Ihres Einkommens. Zwei wichtige Informationen um die Gefahr eines potenziellen Zahlungsausfall berechnen zu können liegen der Schufa somit gar nicht vor. Dennoch wird ein mögliches Zahlungs-Ausfallrisiko mit dieser unvollständigen Datenlage berechnet.
Die Scoringwerte von Onlineshoppern sind systembedingt schlechter, als von Offline-Shoppern. Zahlen Sie beim Supermarkt, Tankstelle oder im Restaurant mit EC-Karte kann die Zahlung zwar auch rückbelastet werden, weil aber der Händler sofort über die Annahme der EC-Karte entscheiden muss, kann hier nicht erst eine Schufa-Anfrage gestellt werden. Anders beim Onlineshopping. Hier hat der Händler genügend Zeit um nach Eingang Ihrer Bestellung zunächst eine Bonitätsanfrage bei der Schufa zu stellen um dann zu entscheiden, ob er die Bestellung akzeptiert. Die Schufa-Daten von Online-Shoppern werden daher meistens mehr Anfragen von Unternehmen enthalten, als die von Offline-Shoppern. Zweifel an der korrekten Wertung solcher Anfragen liefert die Schufa direkt selbst. Zahlungen per Lastschrift fasst die Schufa mit Zahlungen auf Rechnung oder Ratenzahlung zusammen.
„… eine Anfrage zur Bonitätsprüfung anlässlich einer Bestellung auf Rechnung oder einer Bezahlung mittels Ratenzahlung gestellt.“
Die Berechnungsweise der Schufa-Scoringwerte ist geheim. Die meisten Klagen gegen Offenlegung der Berechnung von Scoringwerte wurden von deutschen Gerichten in der Vergangenheit abgelehnt. Nur in Einzelfällen konnten Kläger offensichtliche Fehler nachweisen. Das Landgericht Berlin verurteilte die Schufa mit Urteil vom 1. November 2011 (LG Berlin, 01.11.2011 – 6 O 479/10) in einem Einzelfall zur Offenlegung.
Einmal jährlich können Sie kostenlos eine Selbstauskunft nach §34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beantragen. Sind darin fehlerhafte Daten enthalten sollten Sie die Schufa schriftlich auffordern die Daten zu löschen oder korrigieren.
Welche Unternehmen fragen auch bei geringfügigen Beträgen Ihre Schufa-Daten ab?
Die nachfolgenden Daten liegen uns bestätigt vor:
Die Aufstellung wird nie vollständig sein. Melden Sie uns, welche Unternehmen in Ihrer Schufa-Auskunft enthalten sind, obwohl Sie nur für einen kleinen Betrag dort bestellt haben. Wir werden die Aufstellung dann entsprechend erweitern.
Fazit: Kleinstbestellungen per Lastschrift wirken sich genauso negativ wie große Ratenzahlungen auf Ihre Bonität aus. Hier sollte die Schufa dringend Abhilfe schaffen und für eine genauere Trennung sorgen!
Kostenfreie Selbstauskunft §34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Einmal jährlich können Sie bei allen Auskunfteien eine kostenfreie Selbstauskunft nach §34 BDSG anfordern. Weitere Informationen zu Ihren Rechten gegenüber Banken und Auskunfteien finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Adressen, Musterschreiben und alles weitere zum Thema Selbstauskunft finden Sie bei selbstauskunft.net. Viele Auskunfteien wünschen oder fordern die Zusendung einer Ausweiskopie zur Identitätsfeststellung. Dem müssen Sie nicht nachkommen. Eine Übermittlung ist nach dem Personalausweisgesetz in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Datenschutzverstöße
Nicht alle Schufa-Anfragen sind legitim. Der Carsharing Anbieter CiteeCar stellt bereits Schufa-Anfragen sobald eine einfache Registrierung erfolgt. Eine Identitäts- und Führerscheinprüfung folgt erst nach einer positiven Schufa-Auskunft. Dieses Vorgehen ist rechtlich äußerst fragwürdig und kann Ihre Bonität erheblich verschlechtern wie der Auszug aus einer realen Schufa Selbstauskunft in der nachfolgenden Grafik zeigt. Ohne die Prüfung der Identität kann die Registrierung auch von unbefugten Personen erfolgt sein. Weiterführende Informationen zum Thema Identitätsmissbrauch finden Sie auf der Webseite der Journalistin Tina Groll.
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