Erneut meldet ein Couponing-Anbieter Insolvenz an

Der lokale Couponing-Anbieter wergehthin.de hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Bereits gekaufte Gutscheine der Kunden werden von den Firmen wahrscheinlich nicht mehr problemlos akzeptiert.

Wergehthin.de war vor allem in Köln und Berlin aktiv und unterschied sich nach eigener Aussage vor allem durch den klaren Bezug zu Events und Freizeitangeboten von anderen Couponing-Anbietern. Ursprünglich war der Dienst 2008 als Bewertungs- und Empfehlungsportal für Freizeitangebote gestartet. Die Geschäftsidee wurde in der Folgezeit dem „Deals“-Trend im Netz angepasst und die Seite wandelte sich zu einem Couponing-Anbieter mit Schwerpunkt auf lokale Events und Freizeitangebote.

Noch im Juni 2012 teilte das Team von wergehthin.de mit, dass das Unternehmen profitabel wäre und einen siebenstelligen Umsatz für das laufende Jahr anpeilt. Umso überraschender kam jetzt das plötzliche Aus. Die Suche nach einem Investor war nicht erfolgreich. In einer Mail an die Nutzer der Seite wird erklärt, dass das Team wochenlang gekämpft hat. Auf Gruenderszene.de finden sich weitere Informationen zur Insolvenz und die Mitteilung von WerGehtHin im Wortlaut. [Passage entfernt*]

WerGehtHin ist nicht der erste Couponing-Dienst, der Insolvenz anmelden musste. In den vergangenen Monaten hatten bereits MyMobai und Promozebra ebenfalls bekannt gegeben insolvent zu sein. Auch hier machten anschließend Spekulationen wegen Insovlenzverschleppung die Runde.

Kunden der Dienste, die Gutscheine bereits bezahlt aber noch nicht eingelöst haben, sollten sich umgehend mit den Unternehmen für die die Gutscheine gekauft wurden in Verbindung setzen und klären, ob die Gutscheine noch eingelöst werden. Rechtlich nicht abschließend zu beurteilen ist die Frage, ob die Unternehmen die Gutscheine noch einlösen müssen. Es stellt sich aus unserer Sicht die Frage, ob das Unternehmen, dass die Gutscheine einlösen müsste, die Einlösung nur deshalb verweigern darf, weil es vom Couponing-Dienst noch nicht bezahlt wurde. Im Zweifel raten wir Ihnen sich von einem Rechtsanwalt für Internetrecht beraten zu lassen.

* wergehthin.de Ltd. hat die Veröffentlichung der entfernten Passage untersagt. Wir prüfen aktuell die Hintergründe der darin enthaltenen Aussagen.

Sparfuchs

Recent Posts

Woran erkenne ich einen Fake-Shop?

Der Onlinehandel ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Das liegt nicht zuletzt an…

1 Jahr ago

Clown Kostüme – Kreative Designs und Höchste Qualität bei Kostüm Planet

Ein fröhliches Lachen, verspielte Streiche und bunte Farben - Clowns bringen uns zum Lachen und…

1 Jahr ago

Nachhaltigkeit geht auch im Onlineshop

Viele Kritiker vom Onlineshopping bemängeln eine mangelnde Nachhaltigkeit beim Einkauf im Internet. Aber ist das…

2 Jahren ago

Wo finde ich die besten Gutscheincodes?

Gutscheine erfreuen sich bei den Kunden einer sehr großen Beliebtheit. Dies gilt für Rabatte ebenso…

3 Jahren ago

Spielvorlagen zum Ausdrucken

Es gibt zahlreiche klassische Spiele wie zum Beispiel das Kartenspiel Phase10 von Mattel oder das…

3 Jahren ago

Bis zu 10 Euro Cashback – Die neue Visa Online-Geld-zurück-Aktion!

Nach der regelmäßigen Geld-zurück-Aktion von VISA gibt es jetzt eine neue Aktion, die speziell für…

3 Jahren ago