Einmalig 10 Euro kostet die Versandkostenbefreiung für den Quelle Onlineshop. Gültig ist die Befreiung auf…
ACHTUNG Gebührenfalle: Am 07. Januar informierte die Auktionsplattform AuXion alle registrierten Mitglieder per Email, dass ab 01.02.2013 eine monatliche Mitgliedsgebühr von ALLEN Mitgliedern erhoben wird. Die Mitgliedsgebühr trifft Käufer, Verkäufer, aber auch alle inaktiven Mitglieder. Ab Februar sind jeden Monat 1 Euro an AuXion zu zahlen, unabhängig davon, ob Artikel gekauft oder verkauft werden, die Webseite besucht wird oder das Mitgliedskonto überhaupt noch genutzt wird.
Wir wollen dadurch mehr Einnahmen bekommen, die in Werbung investiert werden kann und wollen nach und nach die monatliche Flatrate für Verkäufer kürzen.
Der Widerruf gegen die Änderung der AGB und der Auftrag zur Löschung des Accounts ist an folgende Adresse zu richten:
Amtsgericht Bochum HRB 7042
USt-IdNr.: DE215698227
Email: info@auxion.de
Fax: 0234 60609159
Die Änderung der AGB dürfte das endgültige Aus für die Auktionsplattform bedeuten. Die Mitgliedschaften werden aktuell bereits reihenweise gekündigt und die Erhebung des Mitgliedsbeitrags von ehemaligen Mitgliedern scharf kritisiert. In den neuen AGB wird der Betreiber der Auktionsplattform ziemlich deutlich was bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags unternommen wird. Rückständige Mitgliedsbeiträge sollen durch ein Inkassobüro eingefordert werden.
6. Die Rechnung wird von auxion.de am Monatsende, oder den darauf folgenden Monatsanfang, per E-Mail verschickt.
Der Betrag ist bitte bis zum 14. des Monats zu überweisen.
Bei offener Rechnung wird am 14. des Monats eine Zahlungserinnerung gesendet.
Am 22. erfolgt die 1. Mahnung.
Am 28. bis 30. die 2. Mahnung mit automatischer Sperrung des Accounts, sowie Einbuchung von 2,50 Euro Mahnkosten und Weiterleitung an unsere Inkassofirma.
Die vollständigen AGB finden Sie hier.
Es ist fraglich, ob die Änderung der AGB rechtlich Bestand haben wird. Die Mitglieder sollen ohne erkennbare Gegenleistung eine monatliche Mitgliedsgebühr bezahlen ohne dass Sie eine entsprechende Willenserklärung abgegeben haben. Die einseitige Änderung zu Gunsten des Plattformbetreibers könnte für die Lofox GmbH in den nächsten Monaten noch ein juristisches Nachspiel haben. Der Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft ist nicht zuletzt durch die zum 01.08.2012 eingeführte Button-Lösung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die aktuelle Rundmail mit der Ankündigung der Einführung einer Mitgliedsgebühr ist eine äußerst fragwürdige Entscheidung des Plattformbetreibers und stößt bereits auf massiven Widerstand.
UPDATE: Bei Wortfilter wird berichtet, dass die Mitgliedsgebühr jetzt nur bei aktiven Mitgliedern berechnet werden soll. Die Rechtmäßigkeit der Mitgliedsgebühr wird jedoch auch in diesem Beitrag angezweifelt.
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