Das Gutscheinportal amexio.de wurde von der Kanzlei Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Firma Gerhard Sondermann Dialog e.K. abgemahnt.
Hintergrund war ein Bericht über eine Oster-Aktion für Zeitschriftenabonnements der Firma EXCLUSIV Marketing GmbH.
Nach ausführlichen Recherchen besteht ein erheblicher Zweifel über die Rechtmäßigkeit der getätigten Abmahnungen. Der Anbieter des Zeitschriftenabonnements, die Firma EXCLUSIV Marketing GmbH, wurde nach Rückfrage persönlich nicht abgemahnt. Stattdessen wurden zahlreiche Webseitenbetreiber, die im Rahmen des bestehenden Werbekoperationsvertrags über dieses Angebot berichtet und auf das Angebot der Firma EXCLUSIV Marketing GmbH verlinkt haben, abgemahnt.
Der Hauptgeschäftsführers Stephan Scherzer vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) wurde angeschrieben um die Frage zu klären, ob ausschließlich Nichtverbandsmitglieder abgemahnt wurden. Eine Rückmeldung auf die Anfrage liegt aktuell noch nicht vor. Eine Bestätigung dieser zugespielten Information steht somit noch aus.
Die Kanzlei Kanzlei Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde inzwischen mehrfach ausführlich über die Zweifel an der Rechtmäßigkeit informiert. Alle sachlich vorgebrachten Argumente blieben bisher unkommentiert und die Forderung zur Zahlung von Abmahnkosten aufrechterhalten.
Eine Stellungnahme auf eine persönliche Anfrage bei Herrn Gerhard Sondermann (Inhaber: Gerhard Sondermann Dialog e.K.) liegt ebenfalls noch nicht vor.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Firma Gerhard Sondermann Dialog e.K. erhalten und Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben, melden Sie sich bitte telefonisch oder per Email bei Marco Schade (Inhaber: amexio.de) oder wenden Sie sich als Werbepartner an Oliver Miehlich (Geschäftsführer EXCLUSIV Marketing GmbH).
Weitergehende Informationen können Sie nach einer Kontaktaufnahme durch die beteiligten Rechtsanwälte erhalten.